❝ Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden. Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.❞
Alle Eingaben und ggf. hinzugefügten Dokumente werden verschlüsselt übertragen und können nur vom empfangenden Gewerbeamt gelesen und betrachtet werden.